Spezialisierung auf folgenden

Tätigkeitsfeldern

 

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Senghaus bearbeitet auszugsweise für alle am Arbeitsleben beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Themen:



Für Arbeitgeber insbesondere:



Für Freiberufler und Geschäftsführer:



Für Mitarbeitervertreter (Betriebsrat/ Personalrat)


Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung außergerichtlich und vor allen Instanzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber setzt profundes Wissen und Erfahrung bei Verhandlungen voraus.

Rechtsanwalt Senghaus





 



 



 



 

Impressum